Beratungskostenförderung



Das Gesetz der Wirtschaft


"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter und ein wenig billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.

Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.

Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen.

Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."

John Ruskin (1817-1900, englischer Sozialreformer)


Förderung von Unternehmensberatungen


Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe im Rahmen vorgegebener Umsatzgrenzen und Existenzgründer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zu einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen.

Die Zuschüsse zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten können bis max. 1.500,00 Euro betragen. Die Förderung erfolgt dabei im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Weitere Informationen und die aktuelle Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen sind abrufbar unter:

www.bafa.de


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